Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Anbahnung, Abschluss und Durchführung von Veranstaltungen einschließlich in diesem Zusammenhang abgeschlossener Verträge zwischen dem Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP), Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft, eingetragen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg VR 26815 B (nachfolgend „VDP“ genannt) und den Teilnehmern solcher Veranstaltungen (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt).
Gegenstand der Leistung
- Die Veranstaltungen finden zu den jeweils vereinbarten Zeiten statt; eine nur teilweise Buchung einzelner Abschnitte der Veranstaltungen ist nur im Einzelfall und mit gesondertem Einverständnis des VDP möglich.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Veranstaltungen des VDP grundsätzlich am Sitz des VDP in Berlin durchgeführt.
- Die Parteien können vereinbaren, dass die Veranstaltungen an einem anderen Ort und/oder nur für einen begrenzten, vom Vertragspartner bestimmten Personenkreis durchgeführt werden (In-House Veranstaltung).
- Sofern Veranstaltungen (z.B. Bundeskongress) mit der Möglichkeit zur Übernachtung verbunden sind, ist der VDP nicht Vertragspartner hinsichtlich der Übernachtung und sonstiger, im Zusammenhang mit einem Beherbergungsvertrag erbrachten Leistungen. Der VDP ist jedoch berechtigt, bei entsprechender Vereinbarung für den Teilnehmer einen solchen Vertrag mit einem Dritten (z.B. Hotelbetrieb) abzuschließen. Der Teilnehmer bevollmächtigt den VDP entsprechend.
- Der VDP kann sich zur Durchführung der Veranstaltungen externer Referenten bedienen.
- Der VDP behält sich das Recht vor, das Programm einschließlich der Reihenfolge einzelner Programmpunkte der Veranstaltung anzupassen bzw. zu verändern. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf ein bestimmtes Programm.
Vertragsparteien
Das Angebot des VDP richtet sich an natürliche Personen. Der Vertrag kommt zwischen dem VDP und dem Teilnehmer zustande. Ein Vertragsverhältnis mit einer juristischen Person (bspw. Arbeitgeber des Teilnehmers) kommt nur zustande, wenn dies ausdrücklich und gesondert vereinbart ist.
Vertragsbeginn und Laufzeit
- Der Vertrag kommt erst mit einer, auf die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers zu einer Veranstaltung der VDP folgenden Anmeldebestätigung des VDP zustande.
- Die Anmeldung und die Anmeldebestätigung kann in Textform (Post, Telefax, E-Mail; bei Anmeldung zusätzlich: Online-Formular) erfolgen.
- Bei allen Veranstaltungen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Belegung der Veranstaltungsplätze folgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
- Sofern für eine Veranstaltung eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen ist, erhalten die Veranstaltungsteilnehmer eine Anmeldebestätigung erst bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl.
- Der Vertrag endet vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit dem Ende der Veranstaltung.
Rücktritt und Umbuchung durch Teilnehmer
- Der Teilnehmer kann nach Vertragsschluss bis zu sechs (6) Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag kostenfrei zurücktreten (ordentliche Stornierung).
- 5.1 finden keine Anwendung, wenn zwischen der Anmeldebestätigung nach Ziff. 4.4 und dem Beginn der Veranstaltung weniger als sechs (6) Wochen liegen.
- Die Erklärung muss dem VDP in Textform erklärt werden; maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang beim Erklärungsempfänger.
- 5.1 bis 5.3 findet keine Anwendung auf Beherbergungsverträge, die der Teilnehmer entweder selbst oder durch den VDP mit einem Dritten (z.B. Hotel) geschlossen hat. Hier gelten die jeweiligen Bedingungen des Dritten.
Rücktritt des VDP, Veranstaltungsausfall
- Der VDP ist berechtigt, bis zu vierzehn (14) Tage vor Veranstaltungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten.
- Ist eine Veranstaltung zu dem vereinbarten Termin nicht durchführbar und beruht dies auf nicht vom VDP zu vertretenden Umständen (bspw. Erkrankung / sonstiger Ausfall des Dozenten / Unzumutbarkeit der Durchführung), ist der VDP berechtigt die Veranstaltung abzusagen. Der VDP wird sich bemühen, geeignete Ersatztermine oder Alternativlösungen vorzuschlagen. Im Fall des ersatzlosen Ausfalls einer Veranstaltung erstattet der VDP die bereits gezahlten Veranstaltungsgebühren vollständig, der ersatzfähige Schaden ist jedoch auf die Höhe der Veranstaltungsgebühren begrenzt; weitergehende Schäden im Zusammenhang mit dem Ausfall einer Veranstaltung können gegenüber dem VDP nicht geltend gemacht werden.
Gebühren und Zahlungsbedingungen
- Die Gebühren für die Teilnahme an der Veranstaltung sind auf der Website des VDP und im jeweiligen Veranstaltungsprogramm aufgenommen. Die Veranstaltungskosten verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Die Gebühren für die Veranstaltungsteilnahme sind gem. § 4 Nr. 22 a UStG steuerfrei. Für steuerpflichtige Leistungen (bspw. Verpflegung) gilt der zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- In den Gebühren sind sämtliche mit der Veranstaltung unmittelbar verbundene Leistungen des VDP (Räumlichkeiten, Dozenten, etc.) abgegolten; indirekte Kosten (An- und Abfahrtskosten, Übernachtungskosten, etc.) sind vom Veranstaltungsteilnehmer zu tragen.
- Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer eine Rechnung in Textform (bspw. E-Mail) über die Gebühren. Die Gebühren sind innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
- Der Zahlungsverzug und seine Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei aufgrund von Zahlungsverzug erforderlichen Mahnungen ist der VDP berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 zu verlangen.
Haftung
Die Auswahl der passenden Veranstaltungsangebote liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Jede Veranstaltung wird gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Eine Haftung für Schäden wegen unzutreffend vermittelten Inhalten und Empfehlungen durch die Vortragenden, die Verwertung erworbener Kenntnisse, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten kann nicht übernommen werden. Der VDP haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung einer Veranstaltung entstehen, ausgenommen, diese Schäden sind vom VDP vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Ausgenommen hiervon sind fernen Schäden
Datenschutz
- Der VDP verarbeitet personenbezogenen Daten der Teilnehmer nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere nach der Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO). Einzelheiten können den „Hinweisen zum Datenschutz des VDP-Bundeskongresses“ entnommen werden.
- Im Rahmen von Veranstaltungen des VDP können Foto-/Ton- und Filmaufnahmen erfolgen. Eine Verwendung der Bilder zu Zwecken der Berichterstattung und/oder Werbung kann auf den Webseiten, Social-Media-Kanälen, Printmedien, Bewegtbild oder sonstigen Medien erfolgen. Derartige Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl mehr oder weniger zufällig erfolgt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes sowie den Veranstaltungsräumen erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung zur zeitlich und räumlich unbegrenzten und unentgeltlichen Veröffentlichung in vorstehender Art und Weise und zwar ohne, dass es einer ausdrücklichen Erklärung durch den Teilnehmer bedarf.
Sonstiges
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch den VDP vorgenommen werden, soweit dies wirtschaftlich geboten erscheint, zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist und dem Teilnehmer hierdurch keine Nachteile wider Treu und Glauben entstehen.
- Die Teilnehmer werden spätestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der AGB per E-Mail auf die Änderungen hingewiesen. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten, so gelten die neuen AGB als akzeptiert. Der VDP wird die Teilnehmer auf die Bedeutung der Monatsfrist und des Widerspruchsrechts sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert in geeigneter Form hinweisen. Der VDP behält sich im Falle des Widerspruches die Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder seiner Bestandteile sowie dieser Klausel bedürfen der Schriftform, soweit nicht Textform ausdrücklich zulässig ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
- Gerichtstand ist soweit gesetzlich zulässig Berlin.
Berlin im Juni 2023